Anliegerinformation August 2022: Herstellung der Baugrube

Ablauf zur Herstellung der Baugrube

Die Errichtung des Neubaus erfordert eine Baugrube auf einer Grundfläche von circa 4.600 m² und einer Umfangslänge von rund 450 Metern. Die in die Tiefe reichende Baugrubenumschließung liegt zwischen 5,00 und 7,25 Metern. Der südliche Teil des Grundstücks, der zukünftige Campusgarten, bleibt von Unterbauung frei.

Die Umschließung der Baugrube, der sogenannte Verbau, wird mittels Trägerbohl- und Bohrpfahlwänden ausgeführt. Die Baugrubenwand wird über Innenabstützungen bzw. Verpressanker gehalten.

Der prinzipielle Ablauf ergibt sich wie folgt:

  • Bohren mittels Großbohrgeräten
  • Einbau der Verbauträger und Betonage der Bohrpfähle
  • Verankern (auf eigenem oder fremden Grund)
  • Ausheben
  • (Innen-)Abstützen
  • Fundamente erstellen

Hinweis: Das Verankern auf fremdem Grund erfolgt auf Basis von geschlossenen Gestattungsverträgen.

Aushub und Transportwege
Der Abtransport des Aushubs wird voraussichtlich zu wesentlichen Anteilen über die Ausfahrt Lennéstraße erfolgen, in geringeren Anteilen über die Ausfahrten Nasse- und Kaiserstraße.

Schutzmaßnahmen

Alle Leistungen im Bereich der angrenzenden Gebäude, Gärten und Straßen werden sorgfältig und schonend (d. h. erschütterungsarm, lärm- und staubreduziert) nach
dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt. Sämtliche Belange des Denkmalschutzes werden beachtet.

Angrenzende Gebäude

Beweissicherung
Das Studierendenwerk Bonn hat im Vorfeld der Baugrubenerstellung ein Beweissicherungsverfahren in Bezug auf den Zustand der umliegenden Bebauung und auf allen die Baumaßnahme betreffenden sowie unmittelbar an das Grundstück angrenzenden öffentlichen Flächen veranlasst (vor Rückbau eine Anfangsbeweissicherung und nach Rückbau eine Zwischenbeweissicherung).

Erschütterungsmonitoring
Während der Baumaßnahme wird das Beweissicherungsverfahren um ein Erschütterungsmonitoring an den benachbarten Gebäuden immer dann ergänzt, wenn
Arbeiten (insbesondere das Großbohrgerät) in unmittelbarer Nähe stattfinden. Das Erschütterungsmonitoring ist mit verschiedenen Alarmierungsstufen (insbesondere Vorwarnungen) ausgestattet. Es findet eine Echtzeitüberwachung statt und ein direkter Austausch mit der Bauleitung. Die Arbeiten werden bei Erreichen der Warnstufen unmittelbar eingestellt und angepasst bzw. das weitere Vorgehen abgestimmt.

Neigungsmessung
Weil die Baugrube erst nach Erstellung des Verbaus mittels Träger- oder Bohrpfahlwand ausgehoben wird, sind grundsätzlich keine Neigungen zu erwarten. Vor Beginn der Baugrubenherstellung wurden die Neigungen bereits geprüft und die Giebelwände zu den Nachbargebäuden aufgenommen. Den einzelnen Baufortschritten folgend werden weitere Neigungsmessungen mit einem sogenannten Feinnivellement über angebrachte Höhenbolzen folgen. Sollten während der Arbeiten geplante Grenzwerte überschritten werden, würden die Arbeiten unverzüglich eingestellt und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Schallimmissionen
Mit der Unteren Immissionsschutzbehörde der Bundesstadt Bonn wurde ein Vorgehen hinsichtlich der entstehenden Immissionen vorabgestimmt, um die anliegenden Bewohner möglichst gut zu schützen.
Zur Reduzierung der Immissionswerte wurden folgenden Festlegungen getroffen:

  • Zeitrahmen: Montag bis Freitag, zwischen 7 und 17 Uhr
  • die tägliche Arbeitszeit ist grundsätzlich auf acht Stunden begrenzt
  • darüber hinaus und samstags nur in zwingenden bauablaufbedingten Ausnahmefällen

Ein Lärmmonitoring wird eingerichtet. Falls notwendig, werden Arbeitsreihenfolgen bzw. Ausführungszeiten angepasst.

Sonstiges
Gartenmauern zu Nachbargrundstücken, die nicht im Zuge des Rückbaus und der Baugrubenherstellung rückgebaut werden, werden während der Bauzeit geschützt und ggf. (temporär) gesichert.
An die Baugrube angrenzende Bäume werden entsprechend der Baumschutzsatzung geschützt und erhalten. Zur Gewährleistung des Baumschutzes werden alle Arbeiten, die die Bäume berühren, durch einen Baumsachverständigen begleitet.
Eine ggf. anzupassende Verkehrsführung und die Verkehrssicherung werden mit den zuständigen Behörden abgestimmt und nach den geltenden verkehrsrechtlichen Auflagen genehmigt.

Zeitplan zur Herstellung der Baugrube

Für die gesamten Arbeiten zur Herstellung der Baugrube ist ein Zeitraum rund zehn Monaten geplant.

Einrichten der Baustelle und Vorarbeiten
u. a. Aufmaß, Kampfmittel- und
archäologische Untersuchungen
August – September 2022
Setzen der Bohrpfahl- und Trägerbohlwände,
Verankerung und Aushub        
September 2022 – Juni 2023
Räumen der Baustelle Juni 2023
 

(Zeitangaben unter Vorbehalt)

Generalplaner
Baumschlager Eberle Architekten
Berlin
baumschlager-eberle.com 

Fachplanungsbüro
Kempen Krause Ingenieure
Büro Aachen
kempenkrause.de

Ausführende Unternehmen
Stump Franki Spezialtiefbau
Niederlassung Düsseldorf
stump-franki.de

KLIEMT Gruppe
Hilden
kliemt-gruppe.de

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