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Wir über uns

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Das Studentenwerk Bonn ist zum 1.3.1974 aufgrund des Gesetzes über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen vom 27.2.1974 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung errichtet worden. Es nimmt seither die Aufgaben wahr, die bis zum 28.2.1974 der 1921 gegründete Verein Studentenwerk Bonn erledigt hat.

Aufgrund des Artikels 3 des Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 06.07.2004 (GV: NRW. S. 381, ber. S. 399) wird das Gesetz über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen (Studentenwerksgesetz-StWG) in der vom 21.07.2004 an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW bekannt gemacht.

Die Aufgaben des Studentenwerks sind in § 2 des StWG festgelegt. Die Studentenwerke erbringen Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet, insbesondere durch

  • die Einrichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen,
  • die Versicherung der Studierenden gegen Krankheit und Unfall, soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt ist,
  • Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für die Studierenden,
  • Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Bereitstellung ihrer Räume, sowie nach Maßgabe der Satzung,
  • Maßnahmen der Studienförderung, insbesondere bei Heranziehung für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Organe des Studentenwerks sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.

Der Verwaltungsrat ist u. a. zuständig für:

  • den Erlass und die Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des Studentenwerks und die Überwachung ihrer Einhaltung,
  • die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan,
  • die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichts der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und Feststellung des Jahresabschlusses,
  • die Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
  • die Bestimmung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers,
  • die Entscheidung über alle sonstigen Angelegenheiten des Studentenwerks, soweit es sich nicht um die Leistungen und Geschäftsführung des Studentenwerks handelt.

Der Geschäftsführer leitet das Studentenwerk und führt dessen Geschäfte; er vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Die Struktur des Studentenwerk Bonn finden Sie in diesem Organigramm.


Verwaltungsrat des Studentenwerks

Vorsitzender
Pascal Becker (Student der Universität Bonn)
Gruppe der Hochschulangehörigen
Prof. Dr. Jörg Budde (Universität Bonn)
Gruppe der Studierenden
Pascal Becker (Universität Bonn)
Christoph Engels (HS Bonn-Rhein-Sieg)
Philipp Grünhage (Universität Bonn)
Gruppe der Bediensteten des Studentenwerks
Michael Ludwig
Person mit einschlägigen Fachkenntnissen
Bernhard Schneider
Mitglied des Rektorats
Reinhard Groth (HS Bonn Bonn-Rhein-Sieg)

Termine des Verwaltungsrat

Die nächste außerordentliche Sitzung des Verwaltungsrats findet statt:
  • Donnerstag, 29. Juli 2010
  • 10:00 - 14:00 Uhr
  • Carl-Schurz-Raum - Nassestraße 15 - 53113 Bonn

Bitte beachten Sie, dass die Sitzung zum Teil nicht öffentlich ist.

Weitere Termine sind:

  • Dienstag, 19. Oktober 2010
  • 14:00 - 18:00 Uhr (voraussichtlich)
  • Carl-Schurz-Raum - Nassestraße 15 - 53113 Bonn

  • Donnerstag, 9. Dezember 2010
  • 9:00 - 14:00 Uhr (voraussichtlich)
  • Carl-Schurz-Raum - Nassestraße 15 - 53113 Bonn

Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen zum Teil nicht öffentlich ist.

Letztes Update ( Mittwoch, 21 Juli 2010 )