Studierendenkredit
Neben dem BAföG gibt es noch andere Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung. Einen Überblick über die Möglichkeiten der Förderung aus öffentlichen und nicht-öffentlichen Mitteln bietet die vom Deutschen Studentenwerk (DSW) herausgegebene Schrift "Förderungsmöglichkeiten für Studierende". Das Buch kann über den Buchhandel bezogen werden.
Auf der Homepage des DSW erhalten Sie unter "Darlehensangebote" ebenfalls Informationen. Die Übersicht dient als Anregung, auf welche Eckdaten Sie achten sollten. Der AStA der Universität Bonn gibt einen Stipendienführer heraus, den Sie kostenlos im Sozialreferat erhalten.
In der Broschüre des BMBF BAföG finden Sie ebenfalls einige Adressen. Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich an unsere BAföG-Zentrale oder direkt an die Stiftungen.
Abschlussdarlehen
Zur Sicherung und Finanzierung des Studienabschlusses vergibt das Studentenwerk Bonn aus Mitteln der Darlehenskasse der Studentenwerke NRW e. V. zinslose Darlehen bis zu einem Betrag von 7.500 Euro, in Sonderfällen bis zu 12.500 Euro. Das Darlehen wird allerdings nur gewährt, wenn als Sicherheit die selbstschuldnerische Bürgschaft eines Bürgen oder einer Bank gestellt wird.
Das Studienabschlussdarlehen ist zinslos. Es wird nur eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5 % der Darlehensumme erhoben.
Voraussetzung für eine Darlehensbewilligung sind der Nachweis über die Bedürftigkeit und ein ordnungsgemäß verlaufenes Studium.
Ihren formlosen Antrag richten Sie an das Amt für Ausbildungsförderung. Die Adresse finden Sie auf der Startseite des Bereichs "Finanzen". Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.daka-nrw.de oder direkt in der BAföG-Zentrale. Antragsberechtigt sind nur Studierende der staatlichen Hochschulen.
Im DSW-Journal wurde ein interessanter Artikel zum Thema Abschlussdarlehen veröffentlicht. Klicken Sie hier, um den Artikel lesen zu können.
Abschlussförderung
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird grundsätzlich nur für die Regelstudienzeit geleistet. Da die durchschnittlichen Studienzeiten fast immer länger sind, stellt sich für Studierende häufig die Frage, wie sie den Studienabschluss finanzieren können.
Studierende an Hochschulen können nach Überschreitung der Förderungshöchstdauer für maximal zwölf Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten, wenn sie innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer zur Prüfung zugelassen werden und die Ausbildungsstätte bescheinigt, dass die Ausbildung innerhalb der zwölf Monate abgeschlossen werden kann. Die Hilfe zum Studienabschluss wird allerdings in Form von verzinslichen Bankdarlehen gewährt.
Bildungskredit
Seit April 2001 bietet der Bund Studierenden auch noch einen Bildungskredit in Höhe von monatlich 300,00 Euro bis zu 24 Monatsraten an. Die Inanspruchnahme des Bildungskredits ist nur ab Hauptstudium bis zum Ende des 12. Studiensemesters möglich. Über das Ende des 12. Studiensemesters hinaus kann der Bildungskredit Studierenden nur dann gewährt werden, wenn sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Prüfungsstelle ihnen bescheinigt, dass sie die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderungszeitraums abschließen können.
Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragt. Weitere Informationen zum Thema Bildungskredit erhalten Sie unter www.bmbf.de oder www.bundesverwaltungsamt.de oder www.dta.de. Der Antrag ist direkt an das Bundesverwaltungsgericht Köln zu richten.









