Wir über uns
Im Jahr 1919 wurde der Verein Studentenwohl e. V. gegründet. Damit ist das Studentenwerk Bonn das Älteste Studentenwerk Deutschlands.
Das Studentenwerk Bonn ist zum 1.3.1974 aufgrund des Gesetzes über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen vom 27.2.1974 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung errichtet worden. Es nimmt seither die Aufgaben wahr, die bis zum 28.2.1974 der 1921 gegründete Verein Studentenwerk Bonn erledigt hat.
Aufgrund des Artikels 3 des Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 06.07.2004 (GV: NRW. S. 381, ber. S. 399) wird das Gesetz über die Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen (Studentenwerksgesetz-StWG) in der vom 21.07.2004 an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW bekannt gemacht.
Die Aufgaben des Studentenwerks sind in § 2 des StWG festgelegt. Die Studentenwerke erbringen Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet, insbesondere durch
- die Einrichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen,
- die Versicherung der Studierenden gegen Krankheit und Unfall,
soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt ist, - Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für die Studierenden,
- Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Bereitstellung ihrer Räume,
sowie nach Maßgabe der Satzung, - Maßnahmen der Studienförderung, insbesondere bei Heranziehung für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Organe des Studentenwerks sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer.
Der Verwaltungsrat ist u. a. zuständig für:
- den Erlass und die Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des Studentenwerks
und die Überwachung ihrer Einhaltung, - die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan,
- die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichts der Geschäftsführerin
oder des Geschäftsführers und Feststellung des Jahresabschlusses, - die Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
- die Bestimmung der Wirtschaftsprüferin oder des Wirtschaftsprüfers,
- die Entscheidung über alle sonstigen Angelegenheiten des Studentenwerks, soweit es sich nicht um die Leistungen und Geschäftsführung des Studentenwerks handelt.
Der Geschäftsführer leitet das Studentenwerk und führt dessen Geschäfte; er vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Die Struktur des Studentenwerk Bonn finden Sie in diesem Organigramm.
Verwaltungsrat des Studentenwerks
Vorsitzender
Henrik Segelhorst (Universität Bonn)
Gruppe der Hochschulangehörigen
Dr. Gereon Broil (Universität Bonn)
Gruppe der Studierenden
Christoph Engels (HS Bonn-Rhein-Sieg)
David Knorr (Universität Bonn)
Gruppe der Bediensteten des Studentenwerks
Sabine Hellmann
Person mit einschlägigen Fachkenntnissen
Bernhard Schneider
Mitglied des Rektorats
Dr. Reinhardt Lutz (Universität Bonn)
Kooptiertes Mitglied
Reinhard Groth (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg)
Termine des Verwaltungsrat
Die nächste Sitzung des Verwaltungsrats findet am 21. Dezember 2011 um 13:00 Uhr im Carl-Schurz-Raum statt.
Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen zum Teil nicht öffentlich sind.









